Mitgliedschaft

Mitglied werden

EUYT vereint Yogalehrende und Yogatherapeuten, die sich der hohen Verantwortung bewusst sind, die ihre Tätigkeit mit sich bringt, die die Mindeststandards für Ausbildung des EUYT erfüllen und die Anforderungen des kontinuierlichen Qualitätsmanagements einhalten.

 

Es gibt 3 Formen der Mitgliedschaft:

  • ordentliche Mitglieder
  • Fördermitglieder
  • Ehrenmitglieder

 

Ordentliches Mitglied kann werden:

  • Jeder, der den Studiengang zum Yogalehrer am Europäischen College für Yoga und Therapie (ECYT) oder den Studiengang Yogatherapie Level I am ECYT erfolgreich abgeschlossen hat

 

oder

 

  • bei Nachweis entsprechender Qualifikationen eine Prüfung vor der Prüfungskommission des EUYT abgelegt hat

 

Fördermitglied können alle werden, die den Yoga gemäß den Richtlinien des Verbandes EUYT finanziell und ideell fördern und unterstützen möchten, insbesondere diejenigen, die sich in einer Ausbildung zum Yogalehrer oder im Studiengang Yogatherapie am ECYT befinden.
Die Beantragung der Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich erfolgen und erfordert die Unterzeichnung der Ethischen, Rechtlichen und Professionellen Richtlinien und, für die ordentliche Mitgliedschaft, die Einreichung der erforderlichen Nachweise über Ausbildung und Abschlüsse. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand; ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. Der Antrag kann ohne Begründung abgelehnt werden.

 

Ehrenmitglied kann werden, wer sich bei der Förderung des Yoga besondere Verdienste erworben hat. Sie werden vom Vorstand zum Ehrenmitglied ernannt.

 

Jetzt Mitglied werden – Anmeldeformular als download (PDF-Datei, ca. 400 KB)

 

 

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt,

  • an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und ihr Stimm- und Wahlrecht auszuüben und somit Inhalt und Form der Verbandsarbeit mitzubestimmen
  • sich für die Organe des Verbandes zur Wahl zu stellen
  • an Fachveranstaltungen und Arbeitskreisen des Verbandes teilzunehmen
  • Sie haben außerdem Zugang zu den verschiedenen Service-Angeboten des EUYT für seine Mitglieder.

 

Die Mitglieder verpflichten sich,

  • die Ziele des EUYT aktiv zu unterstützen
  • die Ethischen, Rechtlichen und Professionellen Richtlinien des EUYT einzuhalten und im Alltag umzusetzen
  • sich im Bereich Yoga / Yogatherapie kontinuierlich und nachweislich fortzubilden (mindestens 44 Stunden / 60 UE jährlich)
  • den jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten

 

 

Mitgliedsbeitrag

Der aktuelle Mitgliedsbeitrag beträgt € 90,00 im Kalenderjahr.
Bei Verbandseintritt ist der gesamte Jahresbetrag fällig, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts.
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

 

 

Mitgliedschaft kündigen

Die Mitgliedschaft kann von jedem Mitglied durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres gekündigt werden.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist frühestens nach 18 Monaten ab Aufnahme möglich.

Aktualisiert Februar 2024